Allgemeine Geschäftsbedingungen
für die Vermietung von Räumen zur Beherbergung bzw. Nutzung für Tagungen und Veranstaltungen im Exerzitien- und Tagungshaus St. Josef des Klosters Brandenburg / Iller e.V.

Dietenheim – Kloster Brandenburg / Iller e.V., Stand 28.02.2014

1. Geltungsbereich

Das Exerzitien- und Tagungshaus St. Josef („ETH“) ist der Gästebereich des Klosters Brandenburg / Iller e.V. („Kloster“). Die zur Vermietung angebotenen Räumlichkeiten befinden sich innerhalb des Klostergebäudes.
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Vermietung von Zimmern und Räumen zur Beherbergung bzw. zur Nutzung – bspw. für Kurse, Tagungen, Veranstaltungen usw. – sowie für alle für den Gast erbrachten Lieferungen und Leistungen des ETH, das durch die Leitung des ETH vertreten wird. Hierzu zählen insbesondere verbindliche Anmeldungen und Reservierungen für angebotene Leistungen des ETH auf der Grundlage der jeweils gültigen Preislisten. Andere AGB’s als diese werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn das Kloster diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Reservierungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das ETH zustande. Dem ETH steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich zu bestätigen.

2.2. Vertragspartner sind das ETH und der Gast. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er gemeinsam mit dem Kunden gegenüber dem ETH gesamtschuldnerisch für alle Leistungen aus dem Reservierungsvertrag.

2.3. Das ETH behält sich vor, bei zu geringer Anzahl von Anmeldungen oder aus anderen vertretbaren Gründen Veranstaltungen bzw. Kurse, die vom ETH selbst angeboten werden, abzusagen. Bereits entrichtete Teilnahmegebühren werden ohne Abzug zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.

2.4. Sollte der Kunde eine politische Vereinigung oder eine nicht christliche Glaubensgemeinschaft sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages der ausdrücklichen Genehmigung durch das ETH in Textform. Verschweigt der Kunde, dass es sich um eine politische Vereinigung bzw. eine nicht christliche Glaubensgemeinschaft handelt, so ist das ETH berechtigt, sofort vom Vertrag und ohne Schadenersatzforderungen des Kunden zurückzutreten.

3. Leistungen, Preise, Zahlung

3.1. Das ETH verpflichtet sich, die vom Gast gebuchten Zimmer und Räumlichkeiten bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

3.2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der von ihm gebuchten Zimmer und Räume sowie die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen.

3.3. Leistungen und Tarife werden von der Leitung des ETH festgelegt und können nach Vertragsabschluss modifiziert werden, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und der Erbringung der Leistungen mehr als vier Monate beträgt.

3.4. Die Preise des Angebots können ferner geändert werden, wenn der Gast Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer/Räume, der Aufenthaltsdauer oder sonstiger Leistungen wünscht und diesen zugestimmt wird.

3.5. Änderungen des anteiligen Mehrwertsteuersatzes, die zu Preisänderungen führen können, gehen unbeachtet des Zeitpunkts des Vertragsabschlusses zu Lasten des Auftraggebers.

3.6. Rechnungen des ETH sind vor Ort in bar oder mit ec-Karte zu zahlen. Nach vorheriger Absprache kann der Rechnungsbetrag auch per Überweisung beglichen werden.

3.7. Bei Zahlungsverzug ist das ETH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen, wenn nicht ein Verzugsschaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Der Vertragspartner kann mit der Gegenforderung gegen das ETH nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

4. Rücktritt vom Vertrag

4.1 Absagen und Teilabsagen von Reservierungen (d.h. Unterschreiten der vom Kunden gemeldeten Teilnehmerzahl um mehr als 10%) werden nur in Textform anerkannt. Nimmt ein Kunde vertragliche Leistungen, die er im Voraus bestellt oder reserviert hat, nicht ab, so ist er zur Zahlung der vom ETH festgelegten Stornogebühren verpflichtet.

4.1.1. Bei Absage bzw. Teilabsage innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss wird keine Ausfallgebühr erhoben.

4.1.2. Bei Absage, Teilabsage oder Nichtinanspruchnahme von vertraglich vereinbarten Leistungen gelten folgende Stornogebühren:

a) Absage bis 3 Monate vor Beginn des Buchungszeitraums:
10% des Arrangement-Umsatzes des entfallenden Teils der Reservierung
b) Absage bis 2 Monate vor Beginn des Buchungszeitraums:
30% des Arrangement-Umsatzes des entfallenden Teils der Reservierung
c) Absage bis 1 Monat vor Beginn des Buchungszeitraums:
50% des Arrangement-Umsatzes des entfallenden Teils der Reservierung
d) Absage bis weniger als 1 Woche vor Beginn des Buchungszeitraums:
60% des Arrangement-Umsatzes des entfallenden Teils der Reservierung
e) Absage bis weniger als 4 Tage vor Beginn des Buchungszeitraums:
100% des Arrangement-Umsatzes des entfallenden Teils der Reservierung

Bei einer Absage länger als 3 Monate vor Beginn des Buchungszeitraums wird eine Bearbeitungsgebühr von € 30 berechnet.

4.3. Muss ein Kurs seitens des ETH mangels Teilnehmern abgesagt werden, so hat dies durch das ETH spätestens 4 Tage vor Kursbeginn gegenüber dem Teilnehmer zu erfolgen. Für durch den Kursteilnehmer evtl. bereits gekaufte Bahn- oder Flugtickets bzw. erfolgte Mietwagenreservierungen übernimmt das ETH keine Haftung. Jegliche Kostenerstattung ist ausgeschlossen.

4.4. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.

5. Zimmerbereitstellung, -übergabe, -nutzung, -rückgabe

5.1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer oder Räumlichkeiten.

5.2. Reservierte Zimmer und Räume stehen dem Gast ab 14:00 Uhr des Anreisetages zur Verfügung, außer es wurde ausdrücklich eine frühere Ankunftszeit vereinbart. Im Falle, dass nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit als 14:00 Uhr vereinbart wurde, behält sich das ETH das Recht vor, bestellte Zimmer nach 17:00 Uhr anderweitig zu vergeben. Am Abreisetag sind die Zimmer, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, bis 10:00 Uhr zu räumen. Für Gruppen- und Aufenthaltsräume gilt dies ebenso, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.3. Sollten vereinbarte Räumlichkeiten nicht verfügbar sein, wird sich das ETH bemühen, gleichwertigen Ersatz im Hause oder in anderen Objekten zur Verfügung zu stellen. Dem Gast steht es frei, dieses Angebot anzunehmen. Gegebenenfalls hat er zu diesem Zweck eine angemessene Wartezeit in Kauf zu nehmen.

5.4. Das Mitbringen und Halten von Tieren ist in allen Räumlichkeiten untersagt, außer es wurde ausdrücklich erlaubt.

5.5. Wird durch einen Gast der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit des Klosters oder seiner Gäste gefährdet, so kann das ETH den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung des ETH unmöglich, unzumutbar oder für den Vertragspartner ohne Interesse ist.

5.6. Das Mitbringen von Speisen und Getränken zu Veranstaltungen und deren Zubereitung und Verzehr ist in allen Räumen untersagt. In Sonderfällen kann eine abweichende Vereinbarung getroffen werden. In diesen Fällen kann vom ETH eine der Höhe nach in der Vereinbarung zu bestimmende Gebühr in Rechnung gestellt werden.

5.7. Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne vorherige Zustimmung des Klosters untersagt. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars des Klosters, die durch den Gast, Besucher oder sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden und die vom ETH bzw. Kloster nicht zu vertreten sind, haftet der Gast.

5.8. Der Gast ist verpflichtet, durch ihn verursachte Schäden unverzüglich anzuzeigen.

5.9. Der Gast ist verpflichtet, den Klausurbereich des Klosters, der der Schwesterngemeinschaft vorbehalten ist, zu respektieren.

6. GEMA

Alle Musikveranstaltungen müssen vom Kunden vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Kunde. Das Tagungshaus wird vom Kunden bezüglich aller Forderungen der GEMA freigestellt.

7. Haftung

7.1. Auf Beherbergungsverträge sind neben den §§ 701 ff. BGB das allgemeine Schuldrecht und die Regelungen des allgemeinen Mietrechts des BGB anzuwenden.

7.2. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der ihm vom ETH bereitgestellten technischen und sonstigen Geräte.

7.3. Verwendet der Kunde eigene elektrische Anlagen und treten durch die Verwendung dieser Geräte Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen auf, gehen diese zulasten des Kunden, soweit das ETH diese nicht zu vertreten hat.

7.4. Gegenstände oder Materialien, die in allgemein zugänglichen Räumen des Klosters, in den technischen Einrichtungen und in den Gruppenräumen hinterlassen werden, gelten nicht als eingebracht, wenn sie nicht ausdrücklich von einer dazu berechtigten Person in Obhut genommen wurden. Für Wertgegenstände und sonstiges Eigentum, das von dem aus dem Beherbergungsvertrag Berechtigten eingebracht wurde, ist jegliche Haftung ausgeschlossen.

7.5. Wird dem Gast ein PKW-Stellplatz auf dem Klostergelände zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haften weder das ETH noch das Kloster.

8. Schlussbestimmungen

8.1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Exerzitien- und Tagungshaus St. Josef des Klosters Brandenburg.

8.2. Die Gäste sind mit der Aufnahme und Speicherung ihrer Daten einverstanden. Das Kloster verpflichtet sich, diese Daten ausschließlich für die Verwaltungsarbeit der jeweiligen und folgenden Reservierungen zu verwenden.

Hier finden Sie unsere AGB auch als PDF zum Herunterladen: