Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) will einen umfassenden Schutz von Personen sicherstellen, die in ihrem beruflichen Umfeld Informationen über Rechtsverstöße erlangen und diese melden. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Betrug, Korruption, das Verschweigen von Interessenskonflikten, Machtmissbrauch oder ein anderes Anliegen handeln.

Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat eine interne Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) eingerichtet. Sie ist zuständig für die Diözese Rottenburg-Stuttgart, die Dekanate, die (Gesamt-) Kirchengemeinden, die kirchengemeindlichen Zweckverbände und ihre rechtlich unselbständigen Einrichtungen.

Sie erreichen die Interne Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz, in dem Sie auf die unten stehende Schaltfläche oder auf den ausgeschriebenen Link darunter klicken: