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Leitung: P. Klaus Schäfer SAC – Eltern sollten nie in das Grab einen Kindes blicken müssen, so sagt der Volksmund. Doch leider sterben Kinder während der Schwangerschaft, Geburt oder kurz nach der Geburt, im Kindesalter, aber auch als Erwachsene. Trauernde Eltern haben ein Recht, zu trauern, aber in gleicher Weise auch ein Recht, zu leben. Diese beiden Rechte werden Trauernden manchmal von anderen Leuten nicht zugesprochen. Manchmal erlauben sich Trauernde selbst nicht dieses Recht. Das Wochenende zeigt diese Rechte auf und lässt sie aufleben.

Weitere Informationen entnehmen Sie aus dem Flyer

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